Die Grundrechte der Freiheit der Person des Grundgesetzes sind zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARG-CoV-2 massiv eingeschränkt. Das öffentliche Leben ist nahezu zum Erliegen gekommen.
Jede Person ist angehalten, die physisch sozialen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken. Nur zur Erledigung dringender Angelegenheiten sollte die Wohnung verlassen werden, wobei der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushaltes gestattet ist.
Behörden und Einrichtungen sind geschlossen, um auch so die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Veranstaltungen und sonstige Angebote mussten abgesagt werden.
Ein gesellschaftliches Leben gibt es so nicht mehr.
Den Ernst der Lage erkennend halten sich die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises dankenswerterweise an die Verordnungen des Landes Thüringen und die Allgemeinverfügungen des Landkreises.
In dieser Zeit der totalen Einschränkung der Öffentlichkeit will der Bürgermeister von Oberhof das öffentliche Beteiligungsverfahren für den Bebauungsplan Schuderbachwiese in Oberhof durchführen. Den Kritikern an der Durchführung des Verfahrens angesichts der globalen Krise wirft er vor, „ein ordentliches Verfahren zu torpedieren“ und erklärt zudem, dass ‚schließlich das Landratsamt das Beteiligungsverfahren für zulässig erklärt‘ hat.
Um des lieben Friedens willen, würde er allerdings das Verfahren verschieben, wenn die AWO zustimmt.
Hier geht es aber nicht um den lieben Frieden.
Hier geht es grundsätzlich darum, dass angesichts der Ausnahmesituation in der wir zurzeit leben, kein ordentliches Verfahren der öffentlichen Beteiligung durchgeführt werden kann.
Das ist kein Gnadenakt um des lieben Friedens willen, sondern der Einschränkung der Grundrechte der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und somit der eingeschränkten Öffentlichkeit geschuldet.
So ist auch nicht nachzuvollziehen, wie das Landratsamt auf der einen Seite für die Einhaltung der Verordnungen und Allgemeinverfügungen wirbt und sich alle Mühe gibt, um die Ausbreitung zu verhindern und andererseits das öffentliche Beteiligungsverfahren für zulässig hält.
Ich erwarte vom Landratsamt, um nicht unglaubwürdig zu erscheinen, dass die Zustimmung zum Beteiligungsverfahren zurückgenommen und dieses gestoppt wird.
Ulrich Töpfer
Kreistag Schmalkalden-Meiningen
Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Piratenpartei





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