Südthüringer Grüne befürworten Klage des BUND zur Ortsumgehung B19 15. Mai 202021. Mai 2020 Der Regionalverband der Südthüringer Bündnisgrünen sowie die Kreistagsfraktion des Kreistages Schmalkalden-Meiningen befürworten die Klage des BUND-Kreisverbandes, gegen die gegenwärtigen Planungen zum Neubau der B 19 Ortsumgehung Meiningen. Aufgrund des aktuellen Verkehrsaufkommens von 7.380 Kraftfahrzeugen pro Tag, die derzeit durch den Ortsteil Helba fahren, ist der Bau, einer teils vierspurigen Ortsumgehung, in der geplanten Dimension nicht mehr gerechtfertigt. Die Planungen beruhen auf Prognosen von 18 000 Fahrzeugen pro Tag auf der Bundesstraße. Auf diese Verkehrszahlen kommt, nach amtlichen Zählungen der Bundesanstalt für Straßenwesen, nicht mal die A 71 an der Anschlussstelle Meiningen-Nord.„Im Angesicht des geringeren Verkehrsaufkommens, fordern wir eine nur zweispurige Anpassung der Ortsumgehung. Mit einer optimierten und umweltgerechten Trassenplanung werden Kosten minimiert und der Eingriff in die Umwelt reduziert. Im Ergebnis wird die Lebensqualität der Bewohner am Meininger Kiliansberg und in Welkershausen weniger beeinträchtigt und dennoch der Ortsteil Helba vom Straßenverkehr entlastet. Es geht nicht nur um Umweltschutz, sondern auch um den Schutz des Menschen vor überdimensionierten Natureingriffen. Natürlich wird die Klage emotional diskutiert. Hier geht es aber um Fakten! Emotionen sollten im Straßenverkehr vermieden werden“, so Alexander Keiner, Vorstand im Bündnisgrünen Regionalverband.Laut BUND fehlen ein ornithologisches Gutachten, ein wasserrechtlicher Fachbeitrag sowie ein Monitoring zum Fledermaus-Vorkommen. Die Planungen beruhen demnach auf einer veralteten Datengrundlage. Auch weil die Rhöntrasse B 87n nicht gebaut wird, sind die Verkehrsbedarfe nicht mehr gegeben.„Es gibt kein „entweder oder“! Wer für den Naturschutz ist, ist nicht automatisch gegen den Schutz der Menschen. Es gibt ein „sowohl als auch“. Und darum geht es. Um die Anwohner in Helba kurzfristig besser zu entlasten, soll die Tempo-30-Zone durch den ganzen Ort erweitert werden. Und dann muss überlegt werden, wie alles eine Nummer kleiner und auch billiger geht. Wenn es Gesetze zum Schutz der Natur gibt, müssen diese auch im Planfeststellungsverfahren eingehalten werden. Auch von den Planungsbehörden! Schließlich verlangt man von jedem Privatmenschen, dass er bei Planungen die entsprechenden Gesetzlichkeiten beachtet und abwägt. Das Fledermaus-und Vogelaufkommen ist völlig unzureichend untersucht worden, ebenso das Quellgebiet im Karstgestein. Gesetze sind für alle da, auch für Behördenplanungen. Es geht hier um ein ordentliches Verfahren und nicht um die Verhinderung einer Ortsumgehung.“, so Ulrich Töpfer, Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Piratenpartei.