Bündnis 90/Die Grünen, KV Schmalkalden-Meiningen 05.05.1997
Gesetze gelten auch für Landrat
Krause: Bündnisgrüne erneuern Forderung nach Naturschutzbeirat
Ihre Forderung nach der Bildung eines Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde haben heute die Bündnisgrünen nochmals bekräftigt. Die erst kürzlich erfolgte Aufforderung der Partei an den Landrat, diesen Beirat zu berufen, hat Herr Luther in der Presse mit dem Hinweis abgelehnt, daß dort „viel beraten und geredet“ werde und die bestehenden Gesetze ausreichend sind.
„Ob bestehende Gesetze ausreichend sind, darüber mag man ja geteilter Meinung sein, aber wohl kaum darüber, daß bestehende Gesetze in unserem Rechtssystem einzuhalten sind. Auch die Unkenntnis über das Thüringer Naturschutzgesetz wird den Landrat nicht davor schützen können, die Berufung des Naturschutzbeirates letztendlich vorzunehmen“, meinte dazu heute Jens Krause, Kreisvorstandsmitglied der Bündnisgrünen. „Denn die Berufung des Beirats ist im Naturschutzgesetz vorgeschrieben. Und dort steht nicht, daß dies ausgerechnet für Landrat Luther nicht gilt.“
Naturschutzbeiräte in Thüringen
Das Thüringer Naturschutzgesetz wurde 1993 mit den Stimmen der damaligen CDU/F.D.P.-Regierungskoalition beschlossen und sieht die Einrichtung eines Naturschutzbeirates bei den Naturschutzbehörden vor. In die Naturschutzbeiräte sollen orts- und sachkundige Vertreter von Naturschutzverbänden sowie anderen Interessengruppen berufen werden. Der Beirat hat recht umfangreiche Mitwirkungsmöglichkeiten bei den verschiedensten Planungen, so z. B. der Auf-stellung von Landschafts- und Grünordnungsplänen oder in Planfeststellungsverfahren. Die Bei-ratsmitglieder sind an Weisungen nicht gebunden und können strittige Fragen an die nächsthöhere Naturschutzbehörde verweisen. Durch seine Unabhängigkeit von der Verwaltung kann der Naturschutzbeirat die schwache Position des behördlichen Naturschutzes stärken und durch seine Fachkunde wichtige Hinweise geben.
für Rückfragen (ab 16.30 Uhr): 03693/502291


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